Nutzungsbedingungen Alpen Bikepark Schneeberg

Version 1.0 | 23.03.2026

  1. Die Nutzung des Bikeparks ist nur mit gültigem Ticket der Schneeberg Sesselbahn GmbH, kurz "SSB", erlaubt. Die Benutzung der Strecken ist auch außerhalb der Betriebszeiten der Schneeberg Sesselbahn zwischen 08:00 und 18:00 Uhr (im Oktober und November bis 17:00 Uhr) mit entsprechendem Ticket für den Alpen Bikepark zulässig. Während der auf der Website des Bikeparks veröffentlichten Wintersperre ist die Benutzung nicht zulässig. 
  2. Zur Benutzung der Strecken sind nur Personen berechtigt, welche über die entsprechenden körperlichen und mentalen Voraussetzungen verfügen. Die Benutzung des Alpen Bikeparks unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt. Mitarbeitende des Alpen Bikeparks sind berechtigt, die betreffenden Personen bei Vorliegen des Verdachts einer Beeinträchtigung von der Benutzung des Alpen Bikeparks, ohne Rückerstattung der Eintrittskosten, auszuschließen. 
  3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Bikepark nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson benutzen. 
  4. Die Benutzung des Alpen Bikeparks ist nur mit einwandfreien, geeigneten und gewarteten Mountainbikes (z. B. Freeride-, Downhill-, Enduro- oder Trailbikes oder E-Mountainbikes) zulässig. Eine Benutzung mit anderen Sportgeräten wie etwa Citybikes, Trekkingbikes oder Karts ist ausdrücklich untersagt. Bikes mit Kindersitzen oder Fahrradanhängern dürfen im gesamten Alpen Bikepark nicht verwendet werden. Die SSB übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die auf einen nicht mangelfreien bzw. einen nicht einwandfrei funktionstüchtigen Zustand der verwendeten Sportgeräte zurückzuführen sind. 
  5. Es besteht ausnahmslos Helmpflicht. Das Tragen eines Vollvisierhelms und zusätzlicher Schutzausrüstung wie z. B. Oberkörperprotektoren, Knie-, Ellenbogen-, Nacken- und Rückenprotektoren sowie Handschuhen wird dringend empfohlen.
  6. Kundinnen und Kunden haben sich bei der Auswahl der zu benutzenden Trails oder Lines stets vorab über die Beschaffenheit der geplanten Strecke zu informieren und die Auswahl nach ihrem Fahrkönnen zu treffen. Eine Orientierung dafür bietet die auf der Website des Bikeparks vorgeschlagene "Trail-Progression".
  7. Der Sport wird in der freien Natur ausgeübt, sodass sich die Gegebenheiten laufend ändern. Um das Risiko bei der Sportausübung zu verringern und die natürliche Umgebung nicht übermäßig zu beanspruchen, sind eine entsprechende Vorbereitung, Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber anderen Kundinnen und Kunden sowie der Natur notwendig.
  8. Das Verlassen der markierten Strecken, eigenmächtige Änderungen, das Errichten von Hindernissen oder das Entfernen von Markierungen ist untersagt. Das Bekleben, Verschmutzen oder Beschädigen von Beschilderungen, Einrichtungen oder der Infrastruktur im Bikepark ist verboten (z. B. das Anbringen von Stickern).
  9. Das Befahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung ist nicht gestattet. Bergauffahren oder Bergaufschieben auf Downhill-Lines und -Trails ist nicht erlaubt.
  10. Im Bikepark können Weidevieh- und Wildtiere auch auf den Trails und Lines unterwegs sein. Tiere dürfen nicht erschreckt oder verfolgt werden.
  11. Es ist stets auf Sicht zu fahren und die Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können, dem Gelände, dem Streckenzustand, der Witterung und der Verkehrsdichte anzupassen, um vor Hindernissen, Personen oder Tieren jederzeit rechtzeitig anhalten zu können. Außerhalb der Betriebszeiten der SSB ist jederzeit mit Hindernissen zu rechnen, besonders bei Kurven (z.B. Steine, Äste, zwischengelagertes Holz, Weidevieh, Weideroste, Traktoren, Forstmaschinen oder andere Fahrzeuge von Berechtigten).
  12. Holzkonstruktionen und bauliche Elemente sind mit besonderer Vorsicht zu befahren. Bei Nässe besteht Rutschgefahr!
  13. Ein Halten und Pausieren an unübersichtlichen Stellen wie Kuppen oder Kurven ist untersagt. Pausen dürfen nur an gut einsehbaren Stellen am Streckenrand eingelegt werden. Beim Wiedereinstieg in einen Trail oder in eine Line ist stets auf andere Fahrer/-innen zu achten, denen in diesem Fall Vorrang zukommt.Drängeln ist nicht gestattet. Überholmanöver dürfen nur nach Möglichkeit und mit größter Sorgfalt erfolgen.
  14. Auch während der Betriebszeiten kann es zu Streckenwartungen und Bauarbeiten kommen. Die entsprechend gekennzeichneten Bereiche sind langsam und mit großer Vorsicht zu passieren.
  15. Nach Unfällen oder dem Eintritt von Schäden hat eine umgehende Meldung durch den/die Verursacher/-in oder einen/eine Beobachter/-in an die SSB zu erfolgen. Auch ohne Unfallereignis müssen Fahrbahnschäden und Sicherheitsgefährdungen umgehend dem Personal der SSB gemeldet werden. Dies kann auf verschiedene Weise, beispielsweise am Kassenschalter oder telefonisch unter +43 664/889 82 830, erfolgen.
  16. Das Fliegen von Drohnen ohne Berechtigung ist im gesamten Alpen Bikepark untersagt.
  17. Abfälle jeder Art sind von den Benutzerinnen und Benutzern selbst mitzunehmen. Jede Verschmutzung des Alpen Bikeparks und der umgebenden Natur ist unzulässig. 
  18. Die Mitnahme von Hunden ist aus Sicherheitsgründen auf sämtlichen Strecken des Alpen Bikeparks nicht gestattet. 
  19. Den Anweisungen des Personals des Alpen Bikeparks und der Seilbahn ist jederzeit Folge zu leisten.
  20. Bei Missachtung der Nutzungsbedingungen kann die Nutzung des Alpen Bikeparks temporär oder dauerhaft untersagt werden.